LK Bestattungs- und
Friedhofsdienste GmbH
Innere Zittauer Straße 32
02708 Löbau
Montag - Freitag
8:00 Uhr - 16:00 Uhr
  • Ich bin nicht tot. Ich tausche nur die Räume.
    Ich lebe in euch und geh durch eure Träume.
    (Michelangelo Buonarroti)

  • Der Mensch, den wir liebten, ist nicht mehr da, wo er war,
    aber überall, wo wir sind und seiner gedenken.
    (Aurelius Augustinus)

  • Nun ruhe sanft und schlaf in Frieden, hab vielen Dank für deine Müh‘,
    wenn du auch bist von uns geschieden, in unseren Herzen stirbst du nie.

  • Begrenzt ist das Leben,
    doch unendlich ist die Erinnerung.

Bestattung

Trauerfall

Natürlich ist der erste Moment oft gekennzeichnet von Schock und Trauer und vielleicht auch einer gewissen Lähmung, dennoch müssen viele Dinge erledigt werden.

Bei einem Sterbefall zu Hause

Bitte rufen Sie zuerst den Hausarzt oder Notarzt, der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. Nur bei nicht-natürlichen Todesursachen muss die Polizei eingeschaltet werden.
Nachdem der Arzt den Tod festgestellt hat und sobald Sie bereit sind, verständigen Sie den Bestatter, der die Abholung vornimmt und mit dem Sie später alle Modalitäten der Bestattung besprechen.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus

Hier wird die Todesbescheinigung automatisch vom Arzt ausgestellt und später in der Aufnahme für den abholenden Bestatter bereit gestellt. Gerne organisieren wir die Bestattung für Sie, begleiten Sie in dieser Zeit, helfen Ihnen einen Weg für sich zu finden, damit Sie gut Abschied nehmen können. Wenn es möglich ist, sollten Sie sich schon vorher über die Ausgestaltung der Trauerfeier und den Ort und die Art und Weise der Bestattung Gedanken machen: Grundsätzlich wird zwischen Erd- und Feuerbestattung unterschieden.


Dokumentencheckliste

  • Personalausweis
  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde bzw. Stammbuch
  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Rentenbescheide
  • Versicherungskarte der Krankenkasse
  • Versicherungsdokumente
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • falls vorhanden: Bescheinigung über Nutzungsberechtigung der Grabstelle
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